Dass „fast alles im Gesetz steht‘, verblüfft die Studenten bei Klausurbesprechungen immer wieder. Dabei ist das Gesetz das Werkzeug jedes Juristen und für den Jurastudenten in allen Klausuren bis zum ersten Staatsexamen das einzige zugelassene Hilfsmittel. Wer nicht mit ihm … Den ganzen Text anzeigen
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