Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet der Vermieter im Formular »Anlage V« selbst. Es liegt also – zumindest teilweise – in seiner Hand, in welcher Höhe er Vermietungseinkünfte versteuert. Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, stellen sich Verluste … Den ganzen Text anzeigen
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